Betriebsurlaub / Company Vacation

23.12.2024 bis/to 06.01.2025

Einkaufsbedingungen

Konditionen Handel:
Erfüllungsort und Gerichtsstand Graz
Export: EORI-Nummer ATEOS1000041398

1. Preisbindung:

Preise und Rabatte sind unverbindlich und können jederzeit ohne Ankündigung geändert werden.

2. Angebote

sind freibleibend und unverbindlich

3. Preisbasis

lt. angeführte Einzelpreise, Pauschalpreis lt. angeführte Position.

4. Stornokosten:

bis 8 Tage nach Bestellung 25 % vom Auftragswert, zuzüglich der Transportkosten
bis 14 Tage nach Bestellung 50 % vom Auftragswert, zuzüglich der Transportkosten
nach 14 Tagen 90 % vom Auftragswert, zuzüglich der Transportkosten

5. Liefergrundlage:

umseitig allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

6. Verpackung:

Palette / Folie

7. Kosten

Die Kosten für die fachgerechte Entsorgung der Verpackung übernimmt der Auftraggeber, ebenso das Entfernen von Schutzfolien.

8. Gewährleistung:

Herstellergewährleistung bzw.12 Monate, nur Materialgewährleistung nach Inbetriebnahme, max. 12 Monate nach Auslieferung. Die Gewährleistung gilt nur in Verbindung mit den Betriebs- und Wartungsvorschriften des Herstellers.

9. Funktions-Gewährleistungsverlust

Funktions-Gewährleistungsverlust und Verlust auf Anspruch von verstecktem Mangel, wenn innerhalb und
nach der Gewährleistungsfrist, unbefugte Arbeiten durchgeführt werden, oder der Liefergegenstand außerhalb der Vorschriften des Herstellers eingesetzt wird.

10. Haftung- und Schadensersatz:

Die Haftung und Gefahr des Angebots bzw. Liefergegenstandes geht mit der Übergabe/Übernahme der Leistung auf den Auftraggeber über. Ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche, aufgrund von leichtem Verschulden, weiters aufgrund fahrlässiger, oder grobfahrlässiger Verletzung neben vertraglicher Pflichten, insbesondere Beratungs- oder Aufklärungspflichten. Für das Verschulden von Vorlieferanten oder Unternehmen, deren wir uns bei der Erfüllung bedienen, haften wir nicht.
Ausgeschlossen ist weiters der Ersatz eines allenfalls entstandenen, mittelbaren Schadens, Mangelfolgeschadens, oder der Ersatz des entgangenen Gewinns oder Produktionsausfall. Sowie mittelbare und auch indirekte Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund. Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Waren, der technischen Beratung u. sonstigen Angaben über Eignung und Verwendung, Gewichte, Maße, Formen, Farben, Leistungen und Aussehen sind unverbindlich. Sollte der Kunde im Rahmen der Produktehaftung zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er ausdrücklich auf Regress.
Wenn der Kunde die Waren an einen Unternehmer weiterveräußert, ist er verpflichtet den vorstehenden Haftungsausschluss mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu überbinden. Im Falle der Nichtüberbindung, verpflichtet sich der Kunde zu unserer Schad- und Klagloshaltung und zum Ersatz aller Kosten.
Wir garantieren nicht, dass die von uns an den Kunden fehlerfrei, weitergegebenen Produkte (das sind die
von uns gelieferten Waren), auch als Teile der vom Kunden, oder von dessen Abnehmern hergestellten Produkte fehlerfrei im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind.
Der Kunde ist verpflichtet, bei Verwendung oder Weitergabe des Produktes, die Gebrauchsanweisung, sowie Warnhinweise und die sonstigen Darbietungen des Produktes zu beachten und jegliche unsachgemäße Manipulation an dem Produkt zu unterlassen.

11. Leistungsdaten:

Die angegebenen Leistungsdaten verstehen sich gemäß Herstellerangaben mit einer Toleranz von +/- 10%.

12. Nicht zu unseren Lieferungen u. Leistungen gehören:

Inbetriebnahme, Wartung, Service, Montage, Maurer- Stemm- u. Verputzarbeiten, Elektroinstallationen, Wasserzu- und Abflussleitungen, Aufstellplatz der Kältemaschine, Körperschall- u. luftschalltechnische Maßnahmen, der Zusammenbau von Komponenten, wie Beine von Wärmetauschern, sowie alle Leistungen- u. Lieferungen, welche nicht ausdrücklich in unserem Angebot enthalten sind.

13. Eigentumsvorbehalt:

Die Ware bleibt bis zur Erfüllung aller für den Besteller aus dem Liefervertragswerk sich ergebenen Verbindlichkeiten, unser Eigentum. Insoweit anerkennt der Käufer das Weisungsrecht des Verkäufers und entschlägt sich jedweder möglichen Einreden.

14. Aufrechnungen:

Die Zurückhaltung von Zahlungen aus Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen,
ist ebenso wie die Aufrechnung von Forderungen des Bestellers gegen die Lieferfirma mit der
Forderung der Lieferfirma aus den erbrachten Leistungen ausgeschlossen. Zahlungen werden auf dem offenen Saldo angerechnet.
15. Elektronische Signatur: Das Dokument ist elektronisch signiert und entspricht den Richtlinien des Umsatzsteuergesetzes und Signaturgesetzes in Österreich bei Versendung durch E-Mail.
Gemäß EU-Verordnung 517/2014 dürfen
Inbetriebnahmen, Wartungen und Instandhaltungen an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und
Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch durch Personal mit Sachkunde- Zertifikat durchgeführt werden. Die gesetzlich erforderlichen Dichtigkeitsprüfungen werden von einer Kältefirma in Verbindung mit einer Wartung durchgeführt. UCC universal cool & heat components GmbH, ist mit seinen qualifizierten und zertifizierten Servicepartnern Ihr kompetenter Partner für Inbetriebnahmen und Wartungen.